Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.02.2020 bis zum 09.02.2021
30.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.02.2019 bis zum 09.02.2020
18.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.02.2018 bis zum 09.02.2019
31.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.02.2017 bis zum 09.02.2018
08.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.02.2016 bis zum 09.02.2017
08.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.02.2016 bis zum 09.02.2017 und Liquidationsschlussbilanz
25.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.02.2015 bis zum 09.02.2016
05.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.02.2014 bis zum 09.02.2015
04.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 09.02.2014
03.02.2016 Liquidationseröffnungsbilanz zum 10.02.2014
05.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.07.2011
Neueintragungen